Zeitnehmer/Zielbildauswerter
Drei alternative Methoden zur Zeitmessung sind offiziell anerkannt:
a) Handzeitnahme
b) vollautomatische Zeitmessung durch ein Zielbildsystem
c) Transponder-Zeitmesssysteme.
Die Zeit muss bis zu dem Moment genommen werden, in dem der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des Körpers (d. h. mit dem Rumpf) die senkrechte Ebene über dem startnäheren Rand der Ziellinie erreicht hat.
Die Zeiten aller im Ziel ankommenden Wettkämpfer müssen registriert werden. Zusätzlich müssen bei Läufen von 800 m und länger, die Rundenzeiten und bei Läufen von 3.000 m und länger, die 1.000 m-Zeiten registriert werden, wo immer dies möglich ist.
IWR-Regel 165, 128
Handzeitnahme
Wenn die elektronische Zeitmessung nicht funktioniert, sind die Zeiten von Hand zu stoppen.
Dann kommt die Zeitnehmertreppe (sogen. "Hühnerleiter") in Aktion.
Bei Handzeitnahme sind entsprechend der Zahl der gemeldeten Läufer/Geher ausreichend Zeitnehmer einzusetzen, von denen einer als Obmann zu bestimmen ist. Dieser weist die Zeitnehmer auf ihre Aufgaben hin.
Wird ein vollautomatisches Zielbildsystem benutzt, handeln die Zeitnehmer zur Sicherheit.
IWR-Regeln 128, 165

