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Rundenzähler

Bei Läufen länger als 1.500 m führen Rundenzähler einen lückenlosen Nachweis über die von jedem Läufer zurückgelegten Runden.
Dazu werden Rundenzählblätter ausgegeben, auf denen i. d. R. die Namen zweier Athleten, deren Verein und Startnr. vorgegeben sind. In diese Rundenzählblätter wird nach jeder Runde die Zeit beim Überschreiten der Ziellinie eingetragen. Besonders wichtig ist auch die Zeit beim Zieleinlauf; diese ist auf jeden Fall zu protokollieren.

Einem Rundenzähler sollen höchstens vier, bei Gehwettbewerben höchstens sechs Läufer zugeteilt werden.

Ein Rundenzähler an der Ziellinie ist für die Anzeige der restlichen Runden verantwortlich. Die Anzeige wird immer dann geändert, wenn der Führende in die Zielgerade einbiegt.
Zusätzlich müssen den überrundeten oder zu überrundenden Läufern manuelle Hinweise in geeigneter Weise gegeben werden (z.B. Ansage "Name ... noch ... Runden").

Jedem Läufer ist seine letzte Runde mit einem Glockenzeichen anzuzeigen.

Die Rundenzähler müssen den Zeitnehmern deutlich ansagen, wer ins Ziel kommt, damit die Lichtschranke entsprechend geschaltet werden kann.

IWR-Regel 131

Die Rundenzählblätter werden i.d.R. über das Auswertungssystem gedruckt und sind bereits mit Namen und Start-Nr. versehen. Alternativ können folgende Blankoformulare genutzt werden:
Muster [19 KB] 10.000 m
Muster [19 KB] 5.000 m
Muster [19 KB] 3.000 m

Stand: 13.03.2012 - IWR 2012

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